Wer in Hagen eine Sanierung plant, eine neue Sanitäranlage installiert oder einen Rohrtausch vornehmen möchte, stößt schnell auf die Frage: Welchen Durchmesser brauche ich? Die Rohrmaße sind genormt - trotzdem gibt es je nach Anwendungsfall Unterschiede, die man kennen sollte.
Standardmaße für Abwasserrohre
Abwasserrohre werden in Außendurchmessern (DN - Nennweite) angegeben. Die gängigsten Maße im Wohnbau:
- DN 32: Handwaschbecken, kleinere Abflüsse
- DN 40: Waschbecken, Duschen, Badewannen
- DN 50: Küchespülen, häufig auch Duschen
- DN 70 / DN 75: Übergangsrohre, selten im Neubau
- DN 100: WC-Abflüsse, Hauptfallleitungen
- DN 150 / DN 200: Hauptsammelleitungen, Kellerablauf, Anschluss an das Hagener Kanalnetz
Worauf kommt es beim Rohrdurchmesser an?
Ein zu kleines Rohr führt zu häufigen Verstopfungen, ein zu großes Rohr kann bei geringen Wassermengen zu Ablagerungen neigen (fehlendes Selbstreinigungsgefälle). Entscheidend sind:
- Art und Anzahl der angeschlossenen Sanitäreinheiten
- Länge der Leitungsführung
- Gefälle der Leitung (DIN 1986 empfiehlt 0,5 bis 2 Prozent Gefälle)
Materialien für Abwasserrohre in Hagen
Im modernen Wohnbau und bei Sanierungen in Hagen wird überwiegend KG-Rohr (PVC, grau) für erdverlegte Rohre und HT-Rohr (PP, grau oder schwarz) für den Innenbereich verwendet. Ältere Leitungen aus Gusseisen oder Steinzeug werden bei Sanierungen meist auf Kunststoff umgestellt.
Häufige Fragen
Kann ich ein Rohr einfach durch ein anderes ersetzen?
Ja, solange Sie den gleichen Außendurchmesser und das gleiche System (HT oder KG) verwenden. Übergangsstücke ermöglichen auch Wechsel zwischen verschiedenen Materialien - Ihr Hagenener Sanitärfachbetrieb berät Sie dabei.
Muss ich bei Rohrtausch eine Baugenehmigung einholen?
Reine Reparaturen und 1:1-Austausch benötigen in der Regel keine Genehmigung. Wesentliche Umbauten der Entwässerungsanlage können jedoch genehmigungspflichtig sein - im Zweifel beim Hagener Bauordnungsamt nachfragen.
Welches Gefälle ist für Abwasserrohre vorgeschrieben?
Die DIN 1986 empfiehlt für Grundleitungen ein Mindestgefälle von 0,5 Prozent (5 mm pro Meter). Für Fallleitungen (senkrecht) gelten andere Regeln. Ein zu steiles Gefälle kann ebenfalls Probleme verursachen.