Kurzantwort: Bei einer Verstopfung am Hausanschluss oder Kanalanschluss ist die Zuständigkeit entscheidend. Liegt das Problem auf dem Privatgrundstück, ist der Eigentümer verantwortlich. Ab der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal ist in der Regel die Gemeinde zuständig. Die Grenze ist nicht immer klar erkennbar.
Was ist der Hausanschluss oder Kanalanschluss?
Jedes Gebäude ist über eine Anschlussleitung mit dem öffentlichen Kanalnetz verbunden. Diese Anschlussleitung verläuft vom Gebäude unter dem Grundstück hindurch bis zur Grundstücksgrenze und von dort in den öffentlichen Hauptkanal unter der Straße. Der Punkt, an dem die private in die öffentliche Leitung übergeht, wird je nach Kommune unterschiedlich definiert.
In Hagen gilt in der Regel: Der Eigentümer ist für alle Leitungen auf seinem Grundstück zuständig, einschließlich des Übergabeschachts an der Grundstücksgrenze. Der öffentliche Kanal unter der Straße fällt in den Zuständigkeitsbereich der Ennepe-Ruhr-Kreiswerke oder der Stadt Hagen.
Häufige Ursachen für Verstopfungen am Hausanschluss
- Wurzeleinwüchse: Bäume und Sträucher im Garten oder am Gehweg treiben ihre Wurzeln durch die kleinsten Risse in Rohren. Die Wurzeln wachsen in die Rohrwandung und blockieren den Querschnitt mit der Zeit vollständig.
- Fettablagerungen aus der Küche: Fett sammelt sich über Jahre in der Grundleitung und verengt den Querschnitt bis zur vollständigen Blockade.
- Eingeschwemmte Feststoffe: Feuchttücher, Hygieneartikel oder Straßenschmutz aus undichten Schächten können den Anschluss verstopfen.
- Rohrversatz durch Setzungen: Wenn der Boden sich setzt oder bewegt, können Rohrmuffen verrutschen und einen Versatz bilden, an dem Feststoffe hängen bleiben.
- Korrosion: Alte Betonrohre oder Steinzeugrohre zerfallen mit der Zeit von innen und hinterlassen Rückstände, die den Abfluss behindern.
Wie erkennt man eine Verstopfung am Kanalanschluss?
- Alle Abflüsse im Gebäude sind gleichzeitig langsam oder verstopft.
- Wasser drückt aus dem Revisions- oder Kanalschacht auf dem Grundstück heraus.
- Im Keller steigt Wasser durch Bodenabläufe auf.
- Es riecht nach Abwasser im Keller oder im Bereich des Schachts.
Wer ist zuständig und wer zahlt?
Die Abgrenzung der Zuständigkeit erfolgt in der Regel anhand des Grundstücks:
- Privates Grundstück bis zur Grundstücksgrenze: Verantwortung des Grundstückseigentümers. Das schließt die Anschlussleitung und meist auch den Revisionsschacht ein.
- Ab Grundstücksgrenze: Öffentliche Leitung, Zuständigkeit der Gemeinde oder des Versorgungsbetriebs.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die städtische Tiefbauabteilung oder den Kundendienst der Entwässerungsbetriebe in Hagen. Die können Ihnen sagen, wo genau die Grenze liegt und wer für welchen Abschnitt zuständig ist.
Reinigung und Sanierung
Für die Reinigung des privaten Anschlusses rufen Sie einen Rohrreinigungsbetrieb mit Hochdrucktechnik. Für die Diagnose ist in der Regel zunächst eine Kamerabefahrung sinnvoll, um zu klären, wo genau das Problem sitzt und ob ein Rohrschaden vorliegt.
Liegt ein strukturelles Problem vor, kommt je nach Zustand des Rohres eine grabenlose Sanierung mit Schlauchliner (Inlining) oder ein klassischer Rohraustausch infrage. Ist öffentlicher Kanal betroffen, melden Sie das der Stadt und bestehen Sie auf einer schriftlichen Rückmeldung.
Fazit
Eine Verstopfung am Kanalanschluss in Hagen bedeutet zuerst: Zuständigkeit klären. Liegt das Problem auf dem Grundstück, müssen Sie als Eigentümer handeln. Liegt es in der öffentlichen Leitung, ist die Stadt in der Pflicht. Eine Kamerabefahrung schafft rasch Klarheit und erspart teure Irrtümer.