Kurzantwort: Ob Mieter oder Vermieter die Rohrreinigung zahlen muss, hängt von der Ursache ab. Verstopfungen durch unsachgemäße Nutzung trägt der Mieter; Schäden an der Hausinstallation fallen in der Regel dem Vermieter zur Last. Ohne klare Ursache zahlt in der Praxis oft der Vermieter.
Die Grundregel: das Verursacherprinzip
Im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich: Wer eine Verstopfung oder einen Schaden verursacht hat, muss auch für die Kosten aufkommen. Das klingt einfach, ist aber in der Praxis oft schwer nachzuweisen.
Hat der Mieter zum Beispiel Feuchttücher in die Toilette gegeben und dadurch eine Verstopfung verursacht, kann der Vermieter die Kosten der Rohrreinigung nach nachgewiesenem Verschulden an den Mieter weitergeben. Ist die Verstopfung dagegen auf veraltete Rohre, Wurzeleinwüchse oder eine verschlissene Installation zurückzuführen, liegt die Pflicht beim Vermieter.
Was fällt in die Zuständigkeit des Vermieters?
- Verstopfungen in der Hauptleitung, die das gesamte Gebäude betreffen
- Schäden durch Rohrkorrosion, Wurzeleinwüchse oder Rohrversatz
- Abflüsse, die von Anfang an schlecht geplant oder mangelhaft ausgeführt wurden
- Rückstausicherungen, die gewartet werden müssen
Was kann dem Mieter zugerechnet werden?
- Verstopfungen durch Feuchttücher, Wattepads, Hygieneartikel oder Speisereste im WC
- Fettablagerungen durch ungeeignete Entsorgung von Fett und Öl im Küchenabfluss
- Schäden durch eigenmächtige Eingriffe in die Hausinstallation
Was regelt die Hausordnung?
Viele Mietverträge und Hausordnungen enthalten Klauseln zur Pflege der Abwasseranlagen. Häufig wird dem Mieter die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Sanitäranlagen übertragen. Das ist grundsätzlich zulässig.
Allerdings sind pauschale Klauseln, die dem Mieter generell alle Rohrreinigungskosten aufbürden, unwirksam, wenn sie keine Unterscheidung nach Verschulden vorsehen. Solche Klauseln hat die Rechtsprechung mehrfach für unzulässig erklärt.
Was tun bei Unklarheit?
- Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die Situation und notieren Sie Datum und Uhrzeit, bevor jemand tätig wird.
- Vermieter informieren: Melden Sie die Verstopfung schriftlich. Der Vermieter ist verpflichtet, die Ursache zu klären.
- Keine vorschnelle Übernahme von Rechnungen: Unterschreiben Sie keine Kostenzusage, bevor klar ist, wer die Ursache gesetzt hat.
- Mieterverein einschalten: Bei Streit über die Kostenübernahme kann ein Mietrechtsverein in Hagen rasch helfen.
Notreparatur durch den Mieter
In dringenden Fällen, bei denen der Vermieter nicht erreichbar ist, darf der Mieter selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten später beim Vermieter geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Notmaßnahme wirklich dringend war und der Mieter versucht hat, den Vermieter zu erreichen. Dokumentieren Sie den Versuch (Anruf, Nachricht) sorgfältig.
Fazit
Bei Rohrreinigung in der Mietwohnung in Hagen gilt: Ursache prüfen, dokumentieren, kommunizieren. Wer selbst nichts verursacht hat, muss in der Regel nicht zahlen. Im Zweifel lohnt sich der kurze Weg zum Mieterverein.