Wenn der Abfluss verstopft ist und ein Schaden entsteht, stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt? Die Antwort hängt von der Art des Schadens, der Schadensursache und dem eigenen Versicherungsvertrag ab. In Hagen sollten Mieter und Eigentümer wissen, welche Police wann greift.
Welche Versicherung ist zuständig?
Es gibt verschiedene Versicherungsarten, die bei Schäden durch Rohrverstopfung relevant sein können:
- Hausratversicherung: Deckt Schäden am Inventar (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung), die durch austretendes Wasser entstehen
- Gebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude selbst (Böden, Wände, Decken) durch Leitungswasser
- Privathaftpflicht: Greift, wenn Sie als Mieter durch fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursacht haben (z.B. vergessener laufender Wasserhahn)
- Elementarschadenversicherung: Wichtig für Rückstauereignisse, die durch das öffentliche Kanalnetz verursacht werden
Was zahlt die Versicherung bei Rohrverstopfung in der Regel nicht?
Hier gibt es einige wichtige Einschränkungen:
- Die reine Rohrreinigung selbst wird von den meisten Versicherungen nicht übernommen (das ist eine Instandhaltungsmaßnahme)
- Schäden durch Verschleiß oder fehlende Wartung werden oft abgelehnt
- Verstopfungen durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. Fremdkörper im Abfluss) können zur Leistungskürzung führen
Mieter in Hagen: Wer trägt die Kosten?
Als Mieter sind Sie grundsätzlich zur sorgfältigen Nutzung der Mietsache verpflichtet. Wenn eine Verstopfung durch normale Nutzung entsteht, trägt häufig der Vermieter die Kosten für die Rohrreinigung. Wenn Sie selbst die Ursache (z.B. Fremdkörper im Abfluss) gesetzt haben, können die Kosten auf Sie zukommen. Im Streitfall hilft der Mieterverein.
Rückstauklappen als Vorbeugung in Hagen
In gefährdeten Lagen - und die gibt es in Hagen mit seiner hügeligen Topografie durchaus - ist eine Rückstauklappe im Keller sinnvoll. Einige Versicherungen gewähren günstigere Konditionen oder setzen den Einbau voraus, um Rückstauereignisse abzusichern.
Häufige Fragen
Übernimmt die Gebäudeversicherung die Rohrreinigungskosten?
Nein, in aller Regel nicht. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch austretendes Leitungswasser - nicht jedoch die Kosten für die Entstopfung selbst. Das gilt als Instandhaltung und liegt beim Eigentümer.
Was muss ich tun, damit die Versicherung zahlt?
Dokumentieren Sie den Schaden so früh wie möglich mit Fotos. Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung. Warten Sie auf die Schadensbegutachtung, bevor Sie größere Reparaturen vornehmen - sonst kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Kann ich einen Gutachter hinzuziehen, wenn die Versicherung ablehnt?
Ja. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Bei größeren Schadenssummen lohnt sich auch ein Anwalt für Versicherungsrecht.